Wenn Sie sich für ein anwaltliches Vorgehen mit uns entschließen, erstellen wir eine Vollmachtsurkunde zur Aufnahme Ihres Mandats. Ab dann kümmern wir uns um die gesamte anfallende Kommunikation, Vertragsgestaltung, ggf. Klageerhebung sowie Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Erstberatungsgebühr entfällt bei Mandatsübernahme.