Expertenrat im Arbeitsrecht
Abfindung
Gerade rund um die Abfindung kursieren viele Gerüchte. Viele Menschen denken, dass man immer einen Anspruch auf Abfindungen hat. Dem ist aber nicht so. Lesen Sie nachfolgend, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Abfindung gezahlt wird.
Was versteht man unter einer Abfindung?
Unter einer Abfindung versteht man die Zahlung einer Abfindungssumme. Die Abfindung wird bei wird gezahlt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Steht mir eine Abfindung zu?
Wenn der Wunsch besteht, das Arbeitsverhältnis zu beenden, dann stellt sich regelmäßig die Frage nach einer Abfindung. Für einen Arbeitnehmer macht es in der Regel keinen Sinn, den Arbeitsplatz „einfach so“ aufzugeben. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht so einfach kündigen. Um dieses prozessuale Risiko loszuwerden, entschließen sich Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung.
Wenn zB. Ein Sozialplan existiert, dann haben die Mitarbeiter sogar einen einklagbaren Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
In der Regel werden lässt sich die Zahlung einer Abfindung aber auch dadurch erreichen, dass man mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung eintritt.
Immer dann, wenn es Anzeichen gibt, dass das Arbeitsverhältnis –wie auch immer- enden soll, macht es Sinn, sich über Zahlungen einer Abfindung beraten zu lassen und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einzutreten. Dies sind insbesondere:
- der Arbeitgeber hat den Wunsch geäußert, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
- der Arbeitgeber hat eine Kündigung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat eine Kündigung in Aussicht gestellt
- der Arbeitgeber hat eine Abmahnung ausgesprochen
- der Arbeitgeber hat bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten
- der Arbeitnehmer befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung
In welchen Fällen hat man einen Anspruch auf eine Abfindung?
Als Anspruchsgrundlage für eine Abfindung kommt zB in Betracht, dass im Arbeitsvertrag der Anspruch geregelt ist. Es kann sich dieser Anspruch aber auch aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Oft wird bei Aufhebungsverträgen eine Abfindungssumme angeboten. Doch Vorsicht: Unsere Erfahrung zeigt, dass höhe Abfindungszahlungen erreicht werden können, wenn im Rahmen einer Kündigungsschutzklage darüber verhandelt wird.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Als Faustformel wird die Regelabfindung herangezogen. Diese soll aber nur einen ersten Hinweis geben. In jedem Einzelfall wird die Höhe ausgehandelt. Maßgebliche Kriterien sind die prozessualen Aussichten. Wenn der Mitarbeiter gute Chancen hat zB den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, dann liegt in der Regel die Abfindung über der Regelabfindungshöhe. Wenn beispielsweise der Arbeitgeber keine Gründe hat ein Arbeitsverhältnis zu beenden, dann muss er den Mitarbeiter auch anständig abfinden.
Wie hoch ist die Abfindung in der Regel?
Es gibt eine sogenannte Regelabfindung. Diese berechnet sich wie folgt:
Pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers wird ein halbes Monatsgehalt gezahlt.
Auch bei gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungen wird häufig auf diese Faustregel zurückgegriffen.
Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit 10 Jahren bei der Firma beschäftigt zu einem Bruttomonatsgehalt von 3000,-. Die Regelabfindung beträgt 15000,- EUR brutto (10 x 1500 EUR).
Es handelt sich bei der Regelabfindung allerdings nur um eine „Richtgröße“. Unsere Erfahrung zeigt: Je schlechter die Prozessaussichten des Arbeitgebers, umso höher ist auch die Abfindung.
Erhält man bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Die ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass im Falle einer Kündigung der Arbeitgeber verpflichtet ist eine Abfindung zu zahlen. Dies ist falsch. Das Zahlen einer Abfindung ist das zu Geld machen von prozessualen Ansprüchen. Dies bedeutet:
Je besser die Prozessaussichten umso höher die Abfindung und umgekehrt.
Gibt es sogar einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung?
Ja. Den gibt es. In §1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist normiert, dass im Falle einer betriebsbedingten Kündigung Arbeitnehmer gem. §1a KSchG eine Abfindung erhalten, wenn sie gegen die betriebsbedingte Kündigung keine Klage einlegen und aus der Kündigung eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine betriebliche Kündigung handelt. Außerdem muss in der Kündigungserklärung auch der Hinweis enthalten sein, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, wenn er binnen drei Wochen keine Kündigungsschutzklage einreicht.
Die Höhe der Abfindung richtet sich dabei nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers wird ein halbes Monatsgehalt gezahlt.
Wenn ich eine Kündigungsschutzklage einlege, bekomme ich dann eine Abfindung?
Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Häufig wird die Kündigungsschutzklage dafür gebraucht, dass der Arbeitgeber eine Abfindung. Das ist gerade dann der Fall, wenn die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gute Aussichten auf Erfolg hat. In dem Falle sind viele Arbeitgeber dazu bereit freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Sie entgehen dann dem Risiko den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Eine Abfindung als Entlassungsentschädigung muss entsprechend der Lohnsteuer versteuert werden. Sozialabgaben (z. B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung) werden von der Abfindung nicht abgezogen.
Welche Rolle spielt die Abfindung im Hinblick auf das Arbeitslosengeld?
Die Abfindung spielt den Bezug von Arbeitslosengeld 1 keine Rolle. Erst beim Arbeitslosengeld 2, auch Hartz IV genannt, wird die Abfindung hinzugezählt.