Abmahnung Arbeitsrecht
» Wie Sie bei einer Abmahnung reagieren sollten

HIRTES Arbeitsrecht | Abmahnung

Die Abmahnung ist meist die Vorstufe zur Kündigung. Aber es müssen viele Voraussetzungen eingehalten werden. Hier Beratung sichern:

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Abmahnung

Wenn der Chef mit der Arbeitsleistung völlig unzufrieden ist oder ein eklatantes Fehlverhalten feststellt, erteilt er oft eine Abmahnung. Oft ist dies die Vorstufe zu einer Kündigung.

Frank Hirtes
Fachanwalt Arbeitsrecht

Pauschale Vorhaltungen nicht ausreichend

Die Abmahnung muss inhaltlich ganz detailliert die Pflichtverletzung beschreiben. Sie muss dem Mitarbeiter das genaue konkrete Fehlverhalten benennen. Wenn der Vorwurf zu pauschal gehalten ist, dann reicht dies nicht aus für eine wirksame Abmahnung.

Vorwürfe wie zB. „Sie kommen dauernd zu spät“ oder „Ihre Arbeitsleistung reicht nicht aus“, sind unzureichend.

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Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen will, müssen viele Voraussetzungen eingehalten werden. Gerne prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten. Rufen Sie uns an und sichern Sie sich einen schnellen Termin.

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