Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass beispielsweise Minijobber keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage, wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht daher in Wochen umgerechnet einem Urlaub von vier Wochen (24 Werktage : 6).
Arbeitnehmer, die an weniger als 6 Tagen die Woche arbeiten, haben entsprechend ihrer Arbeitstage einen geringeren gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Wer beispielsweise fünf Tage die Woche arbeitet hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub (24 : 6 x 5), wer an zwei Tagen die Woche arbeitet hat Anspruch auf 8 Arbeitstage Urlaub (24 : 6 x 2).
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