Frank Hirtes | Anwalt für Arbeitsrecht

Frank Hirtes
Fachanwalt Arbeitsrecht

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – Das sollten Sie wissen

Hat der Arbeitgeber das Recht alles zu erfragen, wonach ihm der Sinn steht? Grundsätzlich hat der zukünftige Arbeitgeber natürlich ein großes Interesse daran, möglichst viel über seine potentiellen neuen Arbeitnehmer zu erfahren. Dabei zeigen Arbeitgeber auch immer wieder Interesse an Informationen, die sie, rechtlich betrachtet, nicht zu interessieren haben. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch bestimmte Fragen stellt?

Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber ein Fragerecht zu. Dieses gilt jedoch nicht für alle Bereiche. Die Nichtbeantwortung einer unzulässigen Frage würde fast automatisch zu einer Benachteiligung im Bewerbungsprozess führen. Daher billigen Rechtsprechung und Literatur dem Bewerber bei unzulässigen Fragen ein „Recht zur Lüge“ zu.

Einige Beispiele für grundsätzlich unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch:

  • Frage nach der Schwangerschaft
  • Frage nach der Familienplanung
  • Frage nach einer Behinderung
  • Fragen zum Gesundheitszustand

Jedoch gibt es von jedem Grundsatz wiederum Ausnahmen. Im konkreten Einzelfall kann der Arbeitgeber ein so gesteigertes berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Frage haben, dass der Bewerber sie doch wahrheitsgemäß beantworten muss. Wahrheitswidrige Aussagen auf berechtigte Fragen des Arbeitgebers können diesen unter Umständen zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.

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…Frank Hirtes hält bundesweite Vorträge zum Arbeitsrecht und ist als Dozent tätig. »Stellen Sie jetzt Ihre Fragen

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