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Erstberatung | HIRTES Anwälte für Arbeitsrecht
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Was kosten Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei uns?

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Kosten einer Rechtsberatung

(Telefonsiche) Terminvereinbarung

Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin. Sie können auch per E-Mail oder Kontaktformular einen Rückruf anfordern.

Erste Einschätzung

Zu Beginn Ihres persönlichen Beratungstermins haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihren Sachverhalt ausführlich zu schildern und erhalten erste Einschätzungen zu Ihrem Fall.

Erstberatung & Kosten

Die Erstberatung ist kostenpflichtig. Je nach Umfang beträgt die Gebühr maximal 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Wir klären die etwaigen Erfolgsaussichten sowie die Kosten und Risiken des weiteren Vorgehens. Gemeinsam legen wir die Ziele fest und vereinbaren eine Strategie.

Tätigwerden & Kosten

Wenn Sie sich für ein anwaltliches Vorgehen mit uns entschließen, erstellen wir eine Vollmachtsurkunde zur Aufnahme Ihres Mandats. Ab dann kümmern wir uns um die gesamte anfallende Kommunikation, Vertragsgestaltung, ggf. Klageerhebung sowie Abrechnung mit Rechtsschutzversicherungen. Die Erstberatungsgebühr entfällt bei Mandatsübernahme. 

Jetzt Fachanwalt sprechen

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen

Im Hinblick auf mögliche Ziele besprechen wir, welche Schritte sinnvoll sind und welche nicht. Wir skizzieren Ihnen den damit verbundenen Aufwand.

Wir rechnen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab

Im Einzelfall können auch Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen werden.

Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen zusammen

Sollten Sie rechtschutzversichert sein, so bietet das viele Vorteile. Dadurch ist beispielsweise die Erstberatung in der Regel abgedeckt.

Als besonderen Service

kümmern wir uns um die komplette Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.