Gerade in der Urlaubszeit taucht immer mal wieder die Frage auf, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist Urlaubsgeld zu zahlen.
Bei Urlaubsgeld handelt es sich um eine Bonuszahlung des Arbeitgebers, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Besteht keine ausdrückliche Regelung (bspw. im Arbeitsvertrag oder in einem einschlägigen Tarifvertrag) oder betriebliche Übung, muss der Arbeitgeber also kein Urlaubsgeld zahlen.
Zu unterscheiden ist das sogenannte Urlaubsgeld vom Urlaubsentgelt. Unter Urlaubsentgelt versteht man die „normale Lohnfortzahlung“, die während eines genehmigten Urlaubs gezahlt wird. Dies sieht das Gesetz ausdrücklich in § 11 Bundesurlaubsgesetz vor.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Urlaub? Wir beraten Sie gerne!