Frank Hirtes | Anwalt für Arbeitsrecht

Frank Hirtes
Fachanwalt Arbeitsrecht

Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Themen Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung werfen immer wieder arbeitsrechtliche Fragen auf. Was sind die Rechte von Leiharbeitnehmern? Wie funktioniert die Zeitarbeit? Welche Besonderheiten gibt es im Arbeitsrecht?
Als Anwalt für Arbeitsrecht möchte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung geben.

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit, auch bekannt als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, beschreibt ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und von diesem an Dritte – die sogenannten Entleihbetriebe – verliehen werden. Diese Form der Beschäftigung bietet Flexibilität für Arbeitgeber und stellt für Arbeitnehmer eine Alternative zu klassischen Beschäftigungsverhältnissen dar.
Die rechtliche Grundlage für die Zeitarbeit in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dies regelt die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien: Des Zeitarbeitnehmers, des Zeitarbeitsunternehmens und des Entleihbetriebs.

Rechte von Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie festangestellte Arbeitnehmer im Entleihbetrieb. Wichtige Punkte, die Sie kennen sollten:

  • Equal Pay und Equal Treatment: Nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Gehalt und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft.
  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag wird mit dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen, das auch den Lohn zahlt.
  • Kündigungsschutz: Auch Leiharbeitnehmer profitieren vom allgemeinen Kündigungsschutz, sofern sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind.
  • Urlaubsanspruch: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen.

Zeitarbeitsunternehmen: Die Rolle des Arbeitgebers

Das Zeitarbeitsunternehmen ist der eigentliche Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Es ist verantwortlich für:

  • Den Abschluss des Arbeitsvertrags.
  • Die Zahlung des Gehalts.
  • Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, wie z. B. des Mindestlohns.

Entleihbetriebe dürfen Leiharbeitnehmer nicht unbegrenzt einsetzen. Laut Gesetz beträgt die Höchstdauer für den Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb 18 Monate, es sei denn, ein Tarifvertrag sieht eine längere Einsatzdauer vor.

Leiharbeit und Mindestlohn

Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde liegt (Stand: 2024). Darüber hinaus gelten häufig Branchentarifverträge, die einen höheren Mindestlohn festlegen können. Insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe oder der Metall- und Elektroindustrie profitieren Leiharbeitnehmer von übertariflichen Zulagen.
Für Zeitarbeitsunternehmen ist es wichtig, den Mindestlohn und die tariflichen Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ebenfalls prüfen, ob ihr Gehalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Arbeitsrecht und Zeitarbeit: Wichtige Regelungen

Das Arbeitsrecht legt fest, dass Leiharbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen. Sie müssen gleichbehandelt werden, insbesondere in Bezug auf:

  • Arbeitszeiten
  • Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Zugang zu betrieblichen Einrichtungen, wie Kantinen oder Parkplätzen.

Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können sowohl für das Zeitarbeitsunternehmen als auch für den Entleihbetrieb empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Vor- und Nachteile der Leiharbeit

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.
  • Flexibilität und Chancen auf Übernahme.
  • Erwerb von Erfahrungen in verschiedenen Branchen.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Häufig geringe Nachteile als in Festanstellungen.
  • Unsicherheiten bei langfristigen Perspektiven.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Flexibler Einsatz von Arbeitskräften je nach Auftragslage.
  • Einsparung von Kosten bei Rekrutierung und Verwaltung.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Höhere Kosten pro Arbeitsstunde durch Zeitarbeitsunternehmen.
  • Begrenzte Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer.

Leiharbeit rechtssicher gestalten

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – das Thema Leiharbeit birgt zahlreiche Herausforderungen. Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen oder rechtssicher mit Zeitarbeit zu arbeiten.
Haben Sie Fragen zur Zeitarbeit, zur Arbeitnehmerüberlassung oder zum Arbeitsrecht? Kontaktieren Sie mich – ich helfe Ihnen gerne weiter.

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…Frank Hirtes hält bundesweite Vorträge zum Arbeitsrecht und ist als Dozent tätig. »Stellen Sie jetzt Ihre Fragen

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