Unser Mandant war arbeitsunfähig geschrieben. Nach drei Wochen der Krankheit nahm er an einem Halbmarathon teil. Dabei traf er auf seinen Chef. Dieser kündigte unserem Mandanten daraufhin fristlos.
Dagegen gingen wir im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor. Wir konnten wahrheitsgemäß vortragen, dass unser Mandant aufgrund einer psychischen Belastungsstörung arbeitsunfähig geschrieben worden war und der Arzt ihm dazu geraten hatte, an einem Marathonlauf teilzunehmen.
Das führte dazu, dass das Gericht uns Recht gab. Die Kündigung war unwirksam und unser Mandant ist nach wie vor bei der Firma angestellt.
Sollten Sie ähnliche Sachverhalte haben, rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht HIRTES